Aktuelles

Jahreshauptversammlung am 21.03.2024 – siehe Termine

Empfang der Schulweghelfer/-innen am 18.04.2024 – siehe Termine

Hauptuntersuchung siehe „Neues aus dem Verkehrsrecht“

Führerscheinumtausch 2024 siehe „Neues aus dem Verkehrsrecht“

Winterreifen-Kennzeichnung siehe „Neues aus dem Verkehrsrecht“

 

Technische Erfordernisse für Neufahrzeuge

Ab 7. Juli 2024 müssen Neuwagen serienmäßig mit Assistenzsystemen wie Notbrems- und Notfall-Spurhalteassistenz und Müdigkeitswarner ausgerüstet sein. Außerdem ist ein Geschwindigkeitsassistent erforderlich, der die Fahrzeuglenker/-in beim Überschreiten eines Tempolimits aufmerksam macht. Auch eine Schnittstelle für die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre muss vorhanden sein.

Ebenfalls ab 7. Juli 2024 muss in Neufahrzeugen eine Black Box verbaut sein. Diese Box ist nichts anderes als ein Event Date Recorder (EDR), der permanent Fahrdaten aufzeichnet und Gutachter bzw. Sachverständigen bei der Rekonstruktion von evtl. Unfällen dienen soll.