Wichtige Anforderungen
- Betriebserlaubnis
- Versicherungskennzeichen
- Mindestalter 14 Jahre (Mofa-Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich)
- Keine Helmplicht! Allerdings wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen
- Geschwindigkeit 6 bis 20 km/h
- Technische Vorschriften, wie Leistung, Maße und Gewichte (siehe Verordnung)
Wo darf man Fahren
- Gehwege dürfen nicht befahren werden, es sein denn es ist durch Verkehrszeichen erlaubt. Dies gilt auch für Fußgängerzonen!
- Es sind generell ausgeschilderte Radwege zu benutzen.
- Sind keine entsprechenden Verkehrszeichen vorhanden, ist die Fahrbahn zu benutzen. Außerorts können Seitenstreifen befahren werden.
Verhaltensvorschriften!
- Es gelten sämtliche Vorschriften, die auch für andere Kraftfahrzeuge gelten. Insbesondere gelten die gleichen Promillevorschriften, wie für das Führen von Kraftfahrzeugen.
- Das heißt: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor; ab 1,1 Promille eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr). Zu beachten ist auch die 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger bis 21 Jahre (gilt auch für fahrerlaubnisfreie Kfz) gilt.
- Ein E-Roller darf nur von einer Person benutzt werden.
- Anhängen an andere Fahrzeuge ist verboten.
- Freihändig Fahren ist verboten.
- Es darf nur Einzeln hintereinander gefahren werden.
- Auf Radverkehrsflächen ist dem Radverkehr Vorrang zu gewähren.
- Auf gemeinsamen Rad-/Gehwegen ist Fußgängern den Vorrang einräumen.
- Für Kraftfahrzeuge gesperrte Flächen dürfen auch nicht mit dem E-Roller befahren werden. Verbot für den Radverkehr gilt auch für den E-Roller.
- Bei einem „Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art“, muss der E-Roller geschoben werden.
Ausstattung
- Helltönende Glocke oder and. zugelassenes Schallzeichen
- Lenkstange min. 70 cm, wenn kein Sitz vorhanden
- Beleuchtung (weißes Licht vorne – auch abnehmbar)
- Bremsen (zwei voneinander unabhängige)
- Fahrrichtungsanzeige durch Handzeichen oder Blinker
- Fabrikschild
- Rotes Rücklicht (auch abnehmbar; Bremslichtfunktion erlaubt)
- Seitliche gelbe Rückstrahler mit retroreflektierenden Streifen an den Reifen
- Versicherungskennzeichen (auch aufgeklebt
Die oben genannten Ausführung ´sind nicht vollumfänglich. Weitere spezielle Regelungen und Einzelheiten entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Vorschriften, wie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, der Straßenverkehrsordnung, dem Strafgesetzbuch u. a.