E-Roller / Elektrokleinstfahrzeuge

Wichtige Anforderungen

  • Betriebserlaubnis
  • Versicherungskennzeichen
  • Mindestalter 14 Jahre (Mofa-Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich)
  • Keine Helmplicht! Allerdings wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen
  • Geschwindigkeit 6 bis 20 km/h
  • Technische Vorschriften, wie Leistung, Maße und Gewichte (siehe Verordnung)

Wo darf man Fahren

  • Gehwege dürfen nicht befahren werden, es sein denn es ist durch Verkehrszeichen erlaubt. Dies gilt auch für Fußgängerzonen!
  • Es sind generell ausgeschilderte Radwege zu benutzen.
  • Sind keine entsprechenden Verkehrszeichen vorhanden, ist die Fahrbahn zu benutzen. Außerorts können Seitenstreifen befahren werden.

Verhaltensvorschriften!

  • Es gelten sämtliche Vorschriften, die auch für andere Kraftfahrzeuge gelten. Insbesondere gelten die gleichen Promillevorschriften, wie für das Führen von Kraftfahrzeugen.
  • Das heißt: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor; ab 1,1 Promille eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr). Zu beachten ist auch die 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger bis 21 Jahre (gilt auch für fahrerlaubnisfreie Kfz) gilt.
  • Ein E-Roller darf nur von einer Person benutzt werden.
  • Anhängen an andere Fahrzeuge ist verboten.
  • Freihändig Fahren ist verboten.
  • Es darf nur Einzeln hintereinander gefahren werden.
  • Auf Radverkehrsflächen ist dem Radverkehr Vorrang zu gewähren.
  • Auf gemeinsamen Rad-/Gehwegen ist Fußgängern den Vorrang einräumen.
  • Für Kraftfahrzeuge gesperrte Flächen dürfen auch nicht mit dem E-Roller befahren werden. Verbot für den Radverkehr gilt auch für den E-Roller.
  • Bei einem „Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art“, muss der E-Roller geschoben werden.

Ausstattung

  • Helltönende Glocke oder and. zugelassenes Schallzeichen
  • Lenkstange min. 70 cm, wenn kein Sitz vorhanden
  • Beleuchtung (weißes Licht vorne – auch abnehmbar)
  • Bremsen (zwei voneinander unabhängige)
  • Fahrrichtungsanzeige durch Handzeichen oder Blinker
  • Fabrikschild
  • Rotes Rücklicht (auch abnehmbar; Bremslichtfunktion erlaubt)
  • Seitliche gelbe Rückstrahler mit retroreflektierenden Streifen an den Reifen
  • Versicherungskennzeichen (auch aufgeklebt

Die oben genannten Ausführung ´sind nicht vollumfänglich. Weitere spezielle Regelungen und Einzelheiten entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Vorschriften, wie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, der Straßenverkehrsordnung, dem Strafgesetzbuch u. a.